Pressemitteilung: Lockerungen der Residenzpflicht verhindern Kriminalisierung nicht

„Nach den nun vorliegenden Zahlen erhielten in den Jahren 2009 bis 2012 jährlich zwischen 2000 und 2600 Asylbewerberinnen und -bewerber eine Strafanzeige nach § 85 Asylverfahrensgesetz – mehrheitlich sind dies Verstöße gegen die Residenzpflicht beziehungsweise gegen behördliche Auflagen zum Wohnsitz. In 14 der 16 Bundesländer dürfen Asylsuchende mittlerweile den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde erlaubnisfrei verlassen, allerdings nicht das jeweilige Land. Diese gelockerte Praxis hat offenkundig nicht dazu geführt, die Zahl der Strafanzeigen wegen Residenzpflichtverletzungen deutlich zu reduzieren.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung, wonach die Residenzpflicht künftig generell auf das Bundesland beschränkt bleiben soll, ist reine Kosmetik. Sie vollzieht auf gesetzgeberischer Ebene nur nach, was ohnehin bereits gängige Praxis in allen Ländern außer Bayern und Sachsen ist. Und auch eine gelockerte Residenzpflicht kriminalisiert Menschen, die sich ihr Recht auf Bewegungsfreiheit nicht nehmen lassen. Diese Kriminalisierung muss sofort beendet werden. Die Residenzpflicht muss ohne Ausnahme abgeschafft werden.“

1800137_Residenzpflicht.pdf