Pressemitteilung: Aufnahme von syrischen Flüchtlingen muss ausgeweitet werden

„Einen erweiterten Familiennachzug konnten syrische Staatsangehörige beantragen, die vor dem 31.12.2012 in Deutschland lebten. Das waren 40.444 Personen. Sie mussten allerdings nachweisen können, dass sie den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen dauerhaft sichern können. Diese hohe Hürde konnten nur wenige überwinden und so ihre Angehörigen in Sicherheit bringen. Unterschiede gibt es auch zwischen den Bundesländern. Im Saarland und in Sachsen konnte niemand seine Verwandten nachholen. Bayern hatte nicht einmal eine entsprechende Aufnahmeanordnung erlassen.
Alle Bundesländer müssen dringend nachbessern und den Familiennachzug unbefristet und ohne finanzielle Bedingungen erlauben.“

Die Antwort der Bundesregierung hier zum download:

SF35_Januar_syrische_Flüchtlinge.pdf