Antwort Kleine Anfrage (18/685): Sittenwidrige KfZ-Kennzeichen
In den Medien wurde über einen Fall berichtet, in dem ein Spediteur sein Namenskürzel „HH“ nicht für seine Fahrzeugflotte verwenden dürfe. Alle Kürzel mit Bezug zum Nationalsozialismus seien unzulässig. Das Bundesverkehrsministerium ließ dazu mitteilen, lediglich „sittenwidrige“ Kennzeichen seien nicht zulässig – was darunter zu verstehen ist, fällt in die Zuständigkeit der Zulassungsstellen. Die Bundesregierung sieht allerdings keine Notwendigkeit, hier eine vereinheitlichte Praxis zu erzwingen. Daher wird es auch weiterhin von den jeweils zuständigen Zulassungsstellen und ihren übergeordneten Landesbehörden abhängen, was als „sittlich zulässig“ gilt und was nicht. weiter …