Die zuständige Berliner Senatsverwaltung hat Beschlüsse gefasst, ohne die Anwohnerinnen und Anwohner über diese einschneidende Maßnahme zu informieren, geschweige denn in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Viele Anwohner des Neuköllner Kiehlufers, Weigandufers und anliegender Straßen benutzen den kleinen Übergang täglich, um zu Fuß oder mit dem Rad sicher auf die gegenüberliegende Kanalseite zu gelangen. Insbesondere Kinder – mit oder ohne ihre Eltern – können verkehrssicher über den kleinen Steg auf den großen und stets sehr gut besuchten Spielplatz am Weichselplatz gelangen.
Neben diesem wichtigen Aspekt der Verkehrssicherheit handelt es sich bei dem Kiehlsteg um ein wichtiges, historisches Bauwerk, das für die Nachwelt erhalten werden muss. In den Jahren 1961 bis 1989 war die Lohmühlenbrücke aufgrund der Berliner Mauer für den Durchgangsverkehr – für Autos und Fußgänger – gesperrt. Um den Neuköllnerinnen und Neuköllnern einen sicheren, kurzen Weg auf die jeweils andere Kanalseite zu ermöglichen, wurde dieser kleine Fußgängerüberweg errichtet. Dass dieses Bauwerk nun aus reinen Kostengründen einfach abgerissen werden soll, zeugt nicht von historischer Weitsicht, sondern von skrupellosem marktwirtschaftlichen Denken. Die Auswirkungen auf Gegenwart und Zukunft spielen bei Ihrer Entscheidung keinerlei Rolle.
Ich bitte Sie daher auch um Auskunft, weshalb diese Brücke anscheinend nicht unter Denkmalschutz steht.
Ich hoffe sehr, dass der Protest der Anwohnerinnen und Anwohner Sie doch noch zu einem Umdenken– und das heißt Erhalt des Kiehlstegs! – bewegen wird.
Die Bürgerinitiative „Erhalt des Kiehlstegs“ hat meine volle Solidarität und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Jelpke