Pressemitteilung: Asylsuchende müssen aus Abschiebungshaft entlassen werden

„Ich habe die Bundesregierung gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage derzeit Asylsuchende inhaftiert werden, die zur Durchführung ihres Asylverfahrens in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen. Nach den Vorgaben der Dublin III-Verordnung muss für diese Überstellungshaft eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen werden. In Deutschland fehlt diese Rechtsgrundlage, Asylsuchende werden dennoch zur Durchführung ihrer Überstellung in Abschiebungshaft genommen. Dass die Bundesregierung es versäumt, die Anforderungen an die Inhaftierung im Dublin-Verfahren in deutsches Recht umzusetzen, darf aber nicht zu Lasten der Freiheitsrechte der Schutzsuchenden gehen. Sie sind alle umgehend zu entlassen. Inhaftierung ohne Rechtsgrundlage darf es nicht geben.

Nach Angaben von Fachanwälten entlassen Gerichte zunehmend in großer Zahl Asylsuchende, die vor einer Überstellung in einen anderen EU-Staat stehen, aus der Abschiebungshaft. Es ist inakzeptabel, dass häufig traumatisierte und von Flucht und Kriegserlebnissen gezeichnete Menschen ohne Rechtsgrundlage inhaftiert werden.

Selbst wenn die Rechtsgrundlagen für die Überstellungshaft gemäß der Dublin III-Verordnung geschaffen worden sind, widerspricht die Inhaftierung Schutzsuchender den Zielen der Genfer Flüchtlingskonvention. Die deutschen Behörden sollten von diesem Instrument daher keinen Gebrauch machen, das ineffektive und menschenrechtswidrige Dublin-System gehört ohnehin auf den Müllhaufen der EU-Geschichte.“

SF51_dublininhaftierungen.pdf