„Werden diese Staaten als vermeintlich sicher eingestuft, haben die Betroffenen keine Chance auf ein faires Asylverfahren. Faktisch werden schon heute Asylanträge aus diesen Ländern im Schweinsgalopp und ohne ernsthafte Prüfung abgefertigt. 2013 erhielten 103 Asylsuchende aus diesen Ländern Flüchtlings- oder Abschiebeschutz. 82 mussten sich diesen aber erst vor Gericht erstreiten. So lange auch nur ein Asylsuchender aus diesen Staaten anerkannt wird, hat die Einstufung als sicher zu unterbleiben.
Im Übrigen sind die niedrigen Anerkennungsquoten kein Hinweis auf fehlenden Schutzbedarf. Sie zeigen vielmehr, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die existenzbedrohende Diskriminierung von Roma schlicht ignoriert. Diese Diskriminierung von Roma muss im Rahmen fairer Asylverfahren endlich als Fluchtgrund anerkannt werden.“