– Die um Dublin-Fälle bereinigte Gesamtschutzquote (also nur die tatsächlich inhaltlich entschiedenen Asylanträge) im 1. Quartal 2014 betrug 43,5% (Frage 1b); zum Vergleich stehen 34,4 % im vorangegangenen Quartal und 46,5% im 1. Quartal 2013). Hinzu kommen Anerkennungen durch die Gerichte (Frage 11). Im Jahr 2013 führten 12,9% aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide zur Schutzgewährung, dies betraf 4.032 Flüchtlinge!
– Eine unterschiedliche Anerkennungspraxis der BAMF-Außenstellen in den unterschiedlichen Bundesländern in Bezug auf syrische Flüchtlinge (Flüchtlingsstatus / subsidiärer Schutz) ergibt sich auf die Frage 1d) – die Bundesregierung sieht diese unterschiedliche Anerkennungspraxis als statistisch nicht relevant und zufälliges Ergebnis der jeweiligen Einzelfallprüfungen an. Deutlich ist aber, dass immer mehr Betroffene eine Flüchtlingsanerkennung erhalten und nicht nur lediglich subsidiär geschützt werden
– 14 serbische Asylsuchende, 10 mazedonische Asylsuchende und sieben Asylsuchende aus Bosnien-Herzegowina erhielten einen Schutzstatus
– Die Asylverfahrensdauern sind insgesamt leicht gestiegen (Frage 4), 1. Quartal 2014: 6,6 Monate (vorheriges Quartal: 6,1 Monate), bei Nicht-Balkan-Ländern konnte das BAMF die Zeiten leicht senken (siehe Frage 18). Es bleibt bei unbegleiteten Minderjährigen und bestimmten Herkunftsländern bei skandalös langen Verfahrensdauern
– Der Anteil von „offensichtlich unbegründet“-Ablehnungen ist schon jetzt sehr hoch, in Bezug auf Westbalkan-Länder über 90% (Serbien: 94%, Frage 9); der GE „sichere“ HKL wird somit kaum Beschleunigung bringen – siehe Frage 19: Hier räumt die Bundesregierung ein, dass sie sich im Wesentlichen keine Entlastung durch eine Verkürzung der Verfahren erwartet (10 Min. pro Fall), sondern durch die abschreckende Wirkung des GE: Dies sei als „klares Signal an diejenigen gedacht, die offensichtlich unbegründete Asylanträge stellen“! Dies würde zu einem „Rückgang der Zugangszahlen“ und damit „zu nicht unerheblichen Entlastungen führen“.
– Zu Frage 5i (Seite 19 der Antwort) findet sich eine sehr spannende Tabelle zu Dublin-(Nicht-)Überstellungen im Jahr 2013 in Bezug auf alle EU-Länder. Daraus lässt sich errechnen, dass tatsächliche Überstellungen in einen anderen EU-Mitgliedstaaten nur 21,6% aller Zustimmungen zu Rückübernahme-Ersuchen bzw. nur 13,4% aller Ersuchen Deutschlands ausmachten. Dies ist keine Verlaufsstatistik, d.h. übermäßig viele Ersuchen im 4. Quartal eines Jahres können z.B. zu vielen Überstellungen im 1. Quartal 2014 führen), aber die Tendenz nicht durchsetzbarer oder nicht durchgesetzter Dublin-Entscheidungen ist klar, auch wenn man die „Durchsetzungsquote“ in der anderen Richtung (EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland) betrachtet: Da klappt es zu 52,8% bzw. 43,5%. Die vom BMI geplanten Haftverschärfungen im Dublinverfahren sind sicherlich auch vor diesem Hintergrund zu sehen.