„Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Abschiebehaft sind 31 Asylsuchende, die auf Antrag der Bundespolizei festgenommen worden waren, freigelassen worden.
Der Bundesgerichtshof hatte in einem vorige Woche veröffentlichten Urteil festgestellt, dass die Anordnung von Abschiebehaft wegen Fluchtgefahr bei sogenannten Dublin-Fällen rechtswidrig ist.
Die Bundesregierung will aber unbedingt an der alten, unseligen Praxis festhalten, Flüchtlinge einzusperren. Sie bekräftigt, zu diesem Zweck das Aufenthaltsgesetz überarbeiten zu wollen. Es geht ihr nach wie vor um Abschreckung von Flüchtlingen.
Eine humanitäre Herangehensweise würde endlich anerkennen, dass schutzsuchende Menschen ein faires Verfahren verdienen und nicht kriminalisiert werden dürfen.
Mit keinem Wort geht die Bundesregierung darauf ein, dass Flüchtlinge, die seit Inkrafttreten der Dublin-III-Verordnung im Januar dieses Jahres zu Unrecht in Abschiebehaft gesteckt wurden, ein Recht auf Entschädigung haben. Auch hier erweist sich die Bundesregierung als hartherzig und menschenfeindlich.“