„Nach Einschätzung von Fachverbänden und Rechtsanwälten ist die Mehrzahl aller Abschiebungsinhaftierungen in Deutschland derzeit rechtswidrig. Das klare Urteil des EuGH bestätigt diese Einschätzung eindrucksvoll. So leichtfertig darf mit den grundlegenden Freiheitsrechten Schutzsuchender nicht umgegangen werden.
In der Praxis dient die Abschiebehaft vor allem der Umsetzung des ungerechten und unmenschlichen Dublin-Verteilungssystems. Zu 80 bis 90 Prozent sind Flüchtlinge betroffen, die in ein anderes EU-Land überstellt werden sollen. Das einzige `Verbrechen`, das den Abschiebehäftlingen vorgeworfen wird, ist, dass sie in Europa um Schutz nachgesucht haben.
Die Bundesregierung muss die Entscheidung des EuGH endlich zum Anlass nehmen, den Skandal der Abschiebehaft zu beenden, wie es Verbände, Kirchen und DIE LINKE schon seit langem fordern. Das Wegsperren Schutzsuchender widerspricht ganz klar menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen.“