„Zur Begründung hieß es, die Gruppe habe mehrfach ihren Namen und ihre Bündnispartner gewechselt. Gemeint ist wohl der Namenswechsel von „Al Qaida im Irak“ über „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG) zu „Islamischer Staat“ sowie der vor einigen Monaten erfolgte Ausschluss aus dem Al Qaida-Netzwerk. Offenbar reicht es also für manche Gruppierungen aus, sich gelegentlich umzubenennen und von anderen gelisteten Organisationen abzuspalten, um durch das Netz der Terrorliste zu fallen. Die Terrorliste, die strikte Finanzsanktionen gegen gelisteten Organisationen und Personen verlangt, entpuppt sich so als untauglich bei der Bekämpfung des Terrorkalifats.
Dagegen bleibt es der Arbeiterpartei Kurdistans PKK, deren Kämpferinnen und Kämpfer in den vergangenen Wochen zehntausenden vor dem IS fliehenden Menschen das Leben gerettet haben, aufgrund ihrer Nennung auf der EU-Terrorliste verwehrt, sich auf legale Weise die zur Verteidigung und Versorgung der Flüchtlinge notwendigen Mittel zu besorgen. Die PKK muss schnellstens von der EU-Terrorliste gestrichen und die generell die undemokratische Praxis der willkürlichen „schwarzen Listen“ beendet werden.“
Drucken