Ghettorenten für polnische Jüdinnen und Juden erst ab Sommer 2015

„Der Bundesregierung zufolge ist das Abkommen mit Polen derzeit in der Feinabstimmung. Im Dezember solle es unterzeichnet werden, die gesetzgeberische Umsetzung in beiden Ländern könne dann ‚bis zum Ende des ersten Halbjahres 2015‘ erfolgen, teilt die Bundesregierung mit.
Im Klartext heißt das: Nicht jeder der heute noch lebenden NS-Opfer wird den Rentenbeginn erleben. Das ist die traurige Wahrheit.

Ehemalige Ghetto-Insassen haben für ihre im Ghetto geleistete Arbeit seit 2002 prinzipiell einen Rentenanspruch. Erst in diesem Sommer hat der Bundestag klargestellt, dass die Rentenzahlungen für alle Betroffenen rückwirkend auf 1997 festgesetzt werden. Das gilt für alle Länder, außer für Polen: Das deutsch-polnische Sozialabkommen steht einem sogenannten Rentenexport zwischen beiden Ländern entgegen.
Es ist erfreulich, dass sich Arbeitsministerin Nahles überhaupt dieses Problems angenommen hat – aber auch höchst bedauerlich, dass diese Lösung dermaßen spät kommt. Wenn es kaum noch Überlebende gibt, wird diese Form der Wiedergutmachung zur reinen Symbolik. Ich kann die Bundesregierung nur ermuntern, dem Bundestag so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten.“

SF_195_Ghettorenten.pdf