IS-Kämpfer: jung, männlich, schlecht integriert…

Die Angaben bestätigen, dass neben kurzfristigen polizeilichen Maßnahmen auch verstärkt langfristig angelegte Integrationsmaßnahmen unverzichtbar sind. Auch niedrigschwellige Angebote für Angehörige und potentielle Aussteiger müssen ausgebaut werden.“

Es gibt parallel dazu eine weitere Anfrage, leider nicht mit vielen Zahlen, aber einer in Sicht auf die Diskussion um die Wiedereinführung der Bestrafung von „Sympathiewerbung“ interessanten Antwort(auf Frage 1): „Mit dem Betätigungsverbot für IS sei eine Regelungslücke des Strafgesetzbuches hinsichtlich der generellen Strafbarkeit von Sympathiebekundungen zugunsten terroristischer Organisationen geschlossen worden, erklärt die Bundesregierung. Damit widerspricht sie zugleich Forderungen von Unionsinnenpolitikern, die jetzt unter Verweis auf den IS Sympathiewerbung für terroristische Organisationen wieder unter Strafe stellen wollen. Für Gesetzesverschärfungen und damit einen weiteren Abbau von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gibt es also keinen Grund.

1802865_Einstellung_HATIF.pdf

1802864_Verbot_IS.pdf