„Für die Beschränkung der Residenzpflicht auf die ersten drei Monate gibt es keine Rechtfertigung, auch wenn diese Änderung nun als großer Fortschritt verkauft werden soll. Außerdem gehen die vorgesehenen Ausnahmeregelungen viel zu weit. Selbst bei kleinsten Straftaten, beim bloßen Verdacht auf Drogendelikte oder bei bevorstehenden Maßnahmen zur Abschiebung sollen die Ausländerbehörden weiterhin Einschränkungen der Bewegungsfreiheit erlassen können. Die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten bleibt damit einem Sonderregime unterworfen, das die Würde der Betroffenen verletzt.
Die vorgesehenen Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz gehen ebenfalls nicht weit genug. Nur außerhalb von zentralen Unterkünften sollen künftig Geldleistungen Vorrang vor Sachleistungen erhalten, Ausnahmen sollen weiter möglich sein. Damit können Bundesländer wie Bayern an ihrem restriktiven Kurs der Unterbringung in großen Sammelunterkünften und der Versorgung mit Essenspakten festhalten.
Es bleibt dabei: Einzelne Lockerungen und Änderungen am grundlegend falschen System der Abschreckung von Asylsuchenden lassen die Diskriminierung von Flüchtlingen unangetastet. Diese Diskriminierung muss beendet werden.“