„Im Mittelpunkt des staatlichen Umgangs mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss das Kindeswohl stehen. Hinter den bayerischen Plänen zur Verteilung jugendlicher Flüchtlinge auf andere Bundesländer steht jedoch allein ein finanzielles Kalkül. Das kommt einer staatlich verordneten Kindeswohlgefährdung gleich – nicht nur angesichts des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention ist das völlig inakzeptabel“, kritisiert Ulla Jelpke den Vorschlag, unbegleitete minderjährige Asylsuchende wie Erwachsene nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer zu verteilen. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Derzeit werden die allein einreisenden Kinder und Jugendlichen dort in Obhut genommen, wo sie eingereist sind. Dort können Sie zu Betreuungspersonen Vertrauen aufbauen, was für die teils schwer traumatisierten Kinder und Jugendlichen in der Zeit des Ankommens extrem wichtig ist. An diesen Orten haben Jugendämter, Fach- und Wohlfahrtsverbände viele Erfahrungen gesammelt, wie ein kindgerechter Umgang und eine angemessene Betreuung gestaltet werden müssen und entsprechende Strukturen aufgebaut. Die Kinder nun in Bundesländer zu verteilen, in denen diese Expertise nicht vorhanden ist, widerspricht dem Kindeswohl. Wenn zunächst die Verteilung geklärt werden muss, leidet die Betreuung der Minderjährigen. Darin liegt ein klarer Verstoß gegen das Gebot der UN-Kinderrechtskonvention, dass das Kindeswohl stets Vorrang im staatlichen Umgang mit Minderjährigen haben muss.“