Unter anderem lassen sich der Antwort die bereinigten Gesamtschutzquoten, differenziert nach Herkunftsländern, entnehmen, im Jahresdurchschnitt betrug diese realistische Anerkennungsquote 48,5 Prozent – d.h. jeder zweite Asylantrag führte zu einer Anerkennung eines Schutzstatus, zuzüglich der positiven Gerichtsentscheidungen, und das trotz der gesetzlich beschleunigten Ablehnungen der Asylsuchenden aus den angeblich sicheren Herkunftsländern! Der Antwort sind auch die genauen Asylverfahrensdauern zu entnehmen (erstmalig auch: Dauer der Dublin-Verfahren, Dauer ohne priorisierte und Dublin-Verfahren, und Dauer von der Antragstellung bis zur Anhörung bzw. von der Anhörung bis zur Entscheidung usw.). Sehr ausführliche Informationen gibt es auch zu Dublin-Verfahren und Überstellungen (zu Frage 5h versucht die Bundesregierung die neue Verfahrensweise im BAMF nach Fristablauf zu rechtfertigen). Die Überstellungsquote ist im Jahr 2014 mit 17,5% (bezogen auf Zustimmungen zur Rückübernahme, 13,6% bezogen auf Ersuchen) sogar noch einmal geringer als im Vorjahr (21,6%) – das Dublin-System ist aus deutscher Sicht in dieser quantitativen Betrachtung faktisch längst zusammengebrochen, menschenrechtlich und flüchtlingspolitisch ist die Bilanz noch schlechter.
Die Antwort der Bundesregierung: 1803850_Asylstatistik 2014
Ein Überblick zur Antwort: 150203 Ergänzende Asylstatistik 2014