Wir beraten heute abschließend einen Antrag der Fraktion der Grünen, Flüchtlingen den Zugang zu einem Girokonto zu erleichtern. Viele Asylbewerber und Geduldete können derzeit kein Konto eröffnen, weil sie keine Pässe haben. Und wer seine Identität nicht eindeutig nachweisen kann, darf nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz kein Konto haben. Doch ohne Girokonto kriegt man keine Wohnung, keine Arbeit, kann keinen Telefonvertrag schließen. Flüchtlinge leiden also unter einem Gesetz, dass eigentlich schwere Kriminalität und Terrorismus bekämpfen soll. Das kann in einem Rechtsstaat nicht sein, und deshalb unterstützen wir den Antrag der Grünen.
Die Sparkassen bemühen sich seit Jahren, auch Asylsuchenden und Geduldeten ohne Pass die Eröffnung eines Kontos zu ermöglichen. Seit 2011 ist das in einigen Fällen bei der Sparkasse Berlin möglich. Und im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium der Finanzen eine Übergangsregelung geschaffen. Demnach können nun auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung ohne Pass oder Ersatzausweis ein Konto eröffnen. Das ist gerade für viele syrische Flüchtlinge eine Erleichterung, die wir begrüßen.
Allerdings profitieren viel der Geduldeten nicht von dieser großzügigen Auslegung der Regeln gegen Geldwäsche. Denn viele von ihnen haben keine Duldungsbescheinigung mit Passfoto. Das ist der Fall, wenn sie sich nach Meinung der Behörden nicht ausreichend um einen Pass oder Passersatz bemühen. Damit fehlt ihnen der eindeutige Identitätsnachweis und Sparkassen dürfen für sie weiterhin kein Konto eröffnen.
Und das Bundesinnenministerium beharrt ausdrücklich auf dieser ausgrenzenden Regelung. Hier wird das Geldwäschebekämpfungsgesetz missbraucht, um tausenden Geduldeten den Alltag zu erschweren. Diese Diskriminierung muss endlich beseitigt werden!
Derzeit erstellt das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Zahlungskonten. Zentral darin ist das Jedermannskonto. Mit Umsetzung der Richtlinie werden auch Geduldete ohne Pass in den Genuss eines Girokontos kommen. Das wird glücklicherweise auch von der Koalition nicht bestritten. Laut der Aussagen in der Ausschussberatung sollen auch Geduldete ohne Pass in Zukunft eine Duldungsbescheinigung mit Lichtbild erhalten. Doch bislang liegt dazu nicht einmal ein Gesetzentwurf vor. Die Zahl der Asylsuchenden und Geduldeten ohne Pass oder Ausweisersatz steigt. Diese Menschen dürfen nicht weiter vertröstet werden. In den nächsten Wochen werden wir über Änderungen im Aufenthaltsrecht beschließen. Das wäre eine gute Gelegenheit für die Koalition, die Hindernisse bei der Eröffnung von Girokonten für Geduldete endlich wegzuräumen!
Zugleich kann ich es den Grünen aber nicht ersparen, noch einmal klar zu sagen: Die Situation geduldeter Menschen in Deutschland ohne anerkannten Identitätsnachweis ist von viel drängenderen Problemen geprägt. Häufig unterliegen sie beispielsweise einem Beschäftigungsverbot – ein Konto zu haben oder nicht ist für sie also eher ein Luxusproblem. DIE LINKE wird deshalb demnächst einen Antrag zur Debatte stellen, mit dem wir die Lebenssituation von Asylsuchenden und Geduldeten insgesamt verbessern wollen.
Die Rede wurde zu Protokoll gegeben.