Rede zur ersten Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung zum besserem Rechtsschutz bei behördlich geheim gehaltenen Informationen Drucksache 18/3921
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat ein unverzichtbarer Grundsatz eines Rechtsstaates, dass jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf effektiven Rechtsschutz hat. Dieser Grundsatz wird ganz offensichtlich durch Behördenentscheidungen verletzt, denen geheime Informationen zugrunde liegen, die nicht einmal ein Gericht einsehen darf. Wir haben hier also ein rechtsstaatliches Problem, und die Linke begrüßt diese Debatte und jeden Versuch, dieses Problem zu lösen.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Frage ist – das muss man weiter diskutieren -, ob der Ansatz der Grünen der richtige ist.
Gerichtsentscheidungen müssen nachvollziehbar und transparent sein. Das ist klar. Es muss für alle Beteiligten deutlich sein, aufgrund welcher Information ein Gericht zu seiner Entscheidung kam. Diese Informationen müssen auch den Klägern vorliegen. Das ist in der Praxis leider nicht immer der Fall. Ich will das gerne einmal an meiner eigenen Person deutlich machen.
Die Behörde – der Verfassungsschutz – hat mich früher bespitzelt, wie viele Abgeordnete meiner Fraktion. Aber sie hat weder mir noch dem Verwaltungsgericht Köln, bei dem ich Klage eingereicht habe, sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt.
(Reinhard Grindel (CDU/CSU): Da waren Sie noch nicht bei den Linken! Damals waren Sie beim Arbeiterkampf!)
‑ Hören Sie erst einmal zu, Herr Kollege. – Stattdessen wurde ein sogenanntes In-Camera-Verfahren eingeführt; das heißt, ein anderes Gericht hat darüber befunden, welche Informationen an das Verwaltungsgericht gehen. Weder ich noch mein Anwalt noch das Verwaltungsgericht konnten diese Entscheidung im Detail nachvollziehen. Das ist meines Erachtens ganz klar ein Mangel, der abgestellt gehört.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aus unserer Sicht darf für behördliche Geheimniskrämerei in einer Demokratie kein Platz sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Etwas anders verhält es sich unter Umständen, wenn Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse einzelner Bürger oder Bürgerinnen in ein Gerichtsverfahren eingebracht und damit öffentlich gemacht werden. Das ist nicht unbedingt in jedem Einzelfall angemessen. Hier kann ein In-Camera-Verfahren ein Instrument sein, um die Beeinträchtigung rechtsstaatlicher Grundsätze zumindest im vertretbaren Rahmen zu halten.
Was ich aber überhaupt nicht für eine gute Idee halte, ist folgender Vorschlag der Grünen: Auf Wunsch der Kläger sollen künftig die angerufenen Gerichte selbst die geheimen Dokumente einsehen können. Das Gericht soll sie aber weiterhin den Prozessbeteiligten vorenthalten. Es soll dann auf dieser Grundlage ein Urteil fällen, in dem es jeden Hinweis auf den Inhalt der fraglichen Dokumente unterlässt. Das läuft darauf hinaus, einen rechtsstaatlichen Makel durch die Einführung eines anderen Makels abzumildern, oder – drastischer gesagt -: Kläger können zwischen Pest und Cholera entscheiden.
Denn mit dem Anspruch auf Transparenz der gerichtlichen Entscheidungen ist der Grünenvorschlag hierzu überhaupt nicht vereinbar. Man wüsste am Ende immer noch nicht, wie das Gericht zu seiner Entscheidung gekommen ist. Beweisaufnahme und Urteilsbegründung werden so zur Blackbox. Deswegen sagen wir ganz klar: Lassen Sie uns diese Debatte im Ausschuss führen. Das Problem ist von den Grünen zu Recht angesprochen worden. Ob die Lösung die richtige ist, darüber werden wir gerne weiter diskutieren.
Ich danke.
(Beifall bei der LINKEN)