„Es kommt so, wie wir es immer befürchtet haben: Mögliche V-Leute des Verfassungsschutzes entpuppen sich im laufenden NPD-Verbotsverfahren als tickende Zeitbomben“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Die Abgeordnete weiter:
„Die Zweifel der Karlsruher Richter sind nachvollziehbar. Schließlich scheiterte schon das erste NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003 wegen der Durchsetzung der neofaschistischen Partei mit Geheimdienstspitzeln an ‚fehlender Staatsferne‘. Die Innenminister müssen nun alle Informationen über frühere und möglicherweise neue V-Leute im NPD-Umfeld rücksichtslos offenlegen. Es geht nicht an, dass das laufende Verbotsverfahren gegen diese offen menschenverachtend auftretende Nazipartei mit der Ausrede ‚Quellenschutz‘ gefährdet wird.
Martina Renner, Mitglied im Innenausschuss des Bundestages und ehemalige Obfrau der Linksfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags, ergänzt: „Die Lehre aus dem NSU-Komplex ist, dass neonazistische V-Leute die Strukturen mit aufgebaut haben, die die Mord- und Anschlagsserie des NSU ermöglicht haben. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren ist eine Bestätigung dafür, dass die Thüringer Landesregierung mit dem Verzicht auf neonazistische V-Leute die richtigen Konsequenzen gezogen hat.“