Deutsch-tschechisches Polizeiabkommen muss dringend nachgebessert werden

„Das neue deutsch-tschechische Polizeiabkommen geht weit über die Grenzen des Notwendigen hinaus“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (BT-Drs. 18/5015). Jelpke weiter:

 

„Der Entwurf des Abkommens sieht vor, dass Polizeiangehörigen beider Länder hoheitliche Befugnisse im jeweiligen Nachbarland verliehen werden können. Für problematisch halte ich, dass sich diese Regelung nicht auf den Grenzbereich beschränkt, sondern sich auf ‚das gesamte deutsche und tschechische Staatsgebiet‘ bezieht, wie die Bundesregierung mitteilt. Eine Begründung hierfür bleibt sie schuldig. Sie verweist pauschal darauf, dass sich das Fehlen hoheitlicher Befugnisse in der Vergangenheit im Rahmen gemeinsamer Streifen ‚als nachteilig erwiesen‘ habe, ohne dies zu belegen. Vor allem bleibt offen, warum es nötig sein sollte, solche Befugnisse gleich dahingehend zu erweitern, dass das Abkommen theoretisch auch deutsch-tschechische Polizeistreifen auf Sylt und am Kaiserstuhl erlaubt.

 

Das Abkommen erlaubt auch den Einsatz anlässlich von ‚Großereignissen‘, zu denen, wie die Bundesregierung ausdrücklich einräumt, Demonstrationen gehören können. Spätestens hier zeigt sich die grundrechtliche Problematik der geplanten Neuregelung: Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass tschechische Polizisten mit den 16 verschiedenen Landespolizeigesetzen in Deutschland vertraut sind. Im umgekehrten Fall dürfte das Wissen deutscher Polizisten über die tschechischen Regelungen beschränkt sein. Ein Einsatz gegen Demonstranten muss deshalb ausgeschlossen werden.

 

Im unmittelbaren Grenzbereich mag eine intensivierte Zusammenarbeit lokaler Polizeibehörden sinnvoll sein. Die Ausdehnung auf das ganze Staatsgebiet ist jedoch weder nötig noch vertretbar. Ich erwarte von der Bundesregierung, das Abkommen entsprechend nachzuverhandeln.“

KA 18_5015 Polizeiabkommen Polen Tschechien