„Der Bundesinnenminister bewegt sich mit seiner Forderung nach Kürzung des sogenannten Taschengeldes für Flüchtlinge hart am Rand der Verfassung“, warnt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Die Abgeordnete weiter:
„Am Taschengeld zu sparen bedeutet, an der Menschenwürde zu sparen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz 2012 klargestellt, dass das Taschengeld dazu dient, Flüchtlingen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren. Das gilt ausdrücklich auch bei einer nur kurzen Aufenthaltsperspektive. Anders ausgedrückt: Auch Flüchtlinge vom Westbalkan haben ein Anrecht auf Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Migrationspolitische Erwägungen rechtfertigen hier keine Einsparungen, die Menschenwürde gilt für alle. Der Vorstoß de Maizières unterläuft faktisch die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes.
Anstatt darüber zu räsonieren, wie man Flüchtlingen, die ohnehin schon alles verloren haben, auch noch ihre Würde nimmt, sollte sich der Bundesinnenminister besser für einen reibungslosen Ablauf bei der Aufnahme Schutzsuchender einsetzen.“