„Wenn die Bundesregierung schon ihre Asylprognose den Realitäten anpasst, sollte sie auch realistische Zahlen zur Anerkennungsquote im Asylverfahren veröffentlichen. Werden nämlich formelle Entscheidungen, die nichts über die Schutzbedürftigkeit der Menschen aussagen, herausgerechnet, ergibt sich eine Gesamtschutzquote von derzeit 47,8 Prozent. Auch die EU-Statistikbehörde Eurostat berechnet ihre Quote auf diese Weise, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN hin nun bestätigen musste. Anerkennungen durch die Gerichte kommen noch hinzu, etwa zehn Prozent aller Klagen gegen ablehnende Bescheide sind erfolgreich (BT-Drs. 18/4643, Frage 11)“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu „ergänzenden Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2015“ (BT-Drs. 18/5544). Jelpke weiter:
„Die Bevölkerung muss wissen, dass im Ergebnis mehr als die Hälfte aller Asylsuchenden von den Behörden und Gerichten einen Schutzstatus zugesprochen bekommt. Dadurch verliert auch die verhetzende Parole vom angeblich massenhaften Asylmissbrauch jegliche Grundlage. Die hohen Anerkennungsquoten sind bemerkenswert, weil in den Durchschnittswert auch die massenhaften Schnellablehnungen von Asylsuchenden vom Westbalkan eingehen, die in anderen europäischen Ländern in weitaus stärkerem Maße als schutzbedürftig angesehen werden.
Bei der fast 50prozentigen Anerkennungsquote handelt es sich um die sogenannte ‚bereinigte Gesamtschutzquote‘, die sich nur auf inhaltliche Entscheidungen über Asylanträge bezieht. Rein formale Entscheidungen hingegen – etwa Rückführungen von Dublin-Fällen in andere EU-Länder – fließen hingegen nicht ein. Diese Zahl belegt, dass deutlich mehr Flüchtlinge durchaus plausible Fluchtgründe haben, als die Bundesregierung mit der sonst vom ihr genannten Quote von zuletzt 35,3 Prozent glauben machen möchte, in die auch die genannten formalen Entscheidungen einfließen.“