„Statt sich neue Asylrechtsverschärfungen und Desintegrationsmaßnahmen zu überlegen, sollte sich Deutschland lieber auf die längst überfällige Umsetzung der europäischen Asylgesetzgebung konzentrieren. Aber damit befinden wir uns scheinbar in bester Gesellschaft: 18 Mitgliedstaaten durften sich heute von der Kommission ihre Unfähigkeit attestieren lassen, europäische Standards in der Asylpolitik umzusetzen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE, anlässlich der von der EU-Kommission gegen Deutschland und 18 weitere EU-Länder eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der bestehenden europäischen Gesetze zur Anerkennung von Flüchtlingen (RL 2011/95/EU), über die Mindestnormen für Asylverfahren (RL 2013/32/EU) und über die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern (RL 2013/33/EU). Jelpke weiter:
„Es hat in der Tat wenig Sinn, über weitere Reformen des europäischen Asylrechts zu reden, wenn innerhalb großzügiger Fristen nicht einmal die bereits durch Richtlinien vorgeschriebenen Regelungen auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Die Unfähigkeit, eine auf gemeinsamen Standards beruhende solidarische Flüchtlingspolitik zu schaffen und umzusetzen, beweisen die EU-Mitgliedstaaten derzeit ja bereits bei jedem Flüchtlingsgipfel aufs Neue. Wir werden sehen, wo zwischen den konfusen Notfallmaßnahmen und den halbherzigen Kompromissen nun noch Zeit und Platz für die angemahnte Richtlinienumsetzung bleibt.“