„Die jetzigen Wartezeiten auf ein Visum zum Familiennachzug für syrische Flüchtlinge von bis zu eineinhalb Jahren sind aus rechtsstaatlicher Sicht völlig inakzeptabel, vor allem angesichts der aktuellen Bilder von Menschen – darunter viele Frauen und Kinder – die an den europäischen Grenzen sterben“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE., die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage „Probleme beim Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen“ (BT-Drs. 18/5914). Jelpke weiter:
„Die Betroffenen haben einen Rechtsanspruch auf legale und sichere Einreise zu ihren Verwandten in der Bundesrepublik. Deswegen ist es untragbar, dass sie unter unmenschlichen Lebensbedingungen teilweise mehr als ein Jahr im syrischen Kriegsgebiet oder in der Türkei ausharren müssen, ehe sie einen Termin zur Vorsprache im Visaverfahren bekommen. Die Wartezeiten betragen in den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei derzeit in Istanbul bis zu 16 Monate, in Ankara bis zu 13 Monate und in Izmir bis zu 8 Monate. Dazu kommt noch einmal eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen.
Diese extrem langen Wartezeiten sind unzumutbar und treiben die Flüchtlinge geradezu in die Arme von Schleusern und auf einen gefährlichen und illegalen Weg nach Europa. Das Verfahren zur Terminvergabe muss dringend beschleunigt werden. Bei einer Antragstellung per E-Mail könnten die Anträge wesentlich effizienter geprüft und bearbeitet werden – sowohl vom Personal in den Visastellen als auch von Deutschland aus. Die Betroffenen bekämen so zeitnah einen Termin zur Vorsprache in der Botschaft. Dieses System hat sich im Libanon bereits bewährt. Dennoch sperrt sich die Bundesregierung beharrlich gegen eine Einführung dieses Verfahrens in den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und missachtet damit faktisch den Rechtsanspruch der Betroffenen auf zeitnahen Familiennachzug. Ich fordere die Bundesregierung auf, die bürokratischen Verfahrenshindernisse schnellstmöglich zu beseitigen.“
Die Antwort auf die Kleine Anfrage „Probleme beim Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen“ (BT-Drs. 18/5914) finden Sie hier: KA Nr. 18-5690 Familiennachzug syrische Flüchtlinge.