Rede: Die Abrüstung der Geheimdienste ist der beste Grundrechtsschutz

Rede zu TOP 7 der 133. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages (5. 11. 2015)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (Drs. 18/5924)

 

Ulla Jelpke (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat wird heute von der Regierung die Verlängerung der Befristung einer Reihe von Antiterrorgesetzen verlangt, mit denen es vor allen Dingen Geheimdiensten erlaubt wird, Konten zu überwachen, Kommunikationsdaten einzusehen, Reisebewegungen zu beobachten und zu erfassen und vieles mehr. Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, sind tiefe Einschnitte in die Grundrechte. Die Linke ist der Meinung, dass man diese Grundrechte nicht so einfach beschränken darf, wie das eben der Kollege Mayer gefordert hat, sondern man muss wirklich sehr genau prüfen, ob die Gefahr noch besteht und ob wir diese Gesetze wirklich noch brauchen. So, wie diese Gesetze heute verabschiedet werden sollen, wird die Linke nicht mitmachen.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei der damaligen Einführung dieser Gesetze im Jahr 2002 aufgrund der Anschläge von 9/11 hat man uns noch erzählt, dass alles nur vorübergehend sei und dass die Gesetze befristet seien. Wir sehen heute, dass die Befristung regelmäßig verlängert wird, ohne dass der praktische Nutzen dieser Gesetze für die Terrorbekämpfung tatsächlich nachgewiesen wurde.

Hier ist eben schon gesagt worden, dass die Geheimdienste diese Sonderbefugnisse, die sie bekommen haben, nur in einigen Dutzend Fällen pro Jahr nutzen. Aber das allein sagt nicht viel darüber aus, ob die Grundrechtseingriffe verhältnismäßig und notwendig sind. Im Evaluationsbericht, der als Grundlage für die Verlängerung der Befristung der Gesetze dienen soll, heißt es – ich möchte das gerne zitieren -:

Die Kumulation von Grundrechtseingriffen erhöht die Intensität des Grundrechtseingriffs. Mehrere für sich betrachtet möglicherweise angemessene oder zumutbare Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche können in ihrer Gesamtwirkung zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung führen, die das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität überschreitet.

Im Klartext heißt das: Notwendig ist eine Gesamtschau, eine Art Überwachungsgesamtrechnung. Dies hat übrigens auch das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung angemahnt. Denn nur wenn man auch die anderen Überwachungsgesetze und die technischen Möglichkeiten der Datenvernetzung berücksichtigt, wird klar, in welchem Maß die Grundrechte insgesamt betroffen sind. Das Problem im Zusammenhang mit dem Evaluierungsbericht wird hier ganz klar genannt – ich zitiere -:

Eine solch umfassende Analyse ist jedoch vom Evaluationsauftrag nicht abgedeckt gewesen …

Mit anderen Worten: Das BMI hat hier einen sehr eng gefassten Auftrag zur Evaluierung erteilt.

Wir haben am Montag dieser Woche ein Berichterstattergespräch über zwei Stunden mit den Wissenschaftlern gehabt, die die Evaluation durchgeführt haben, und mit ihnen diskutiert. Sie haben bestätigt, dass die eben angesprochenen Fragen bei einer grundrechtlichen Auswertung eigentlich hätten geprüft werden müssen. Doch dafür hatten sie weder die Zeit noch den Auftrag. Den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen für die Evaluierung hat das Bundesinnenministerium so eng angesetzt, dass eine wirklich sorgfältige Prüfung des Themas verhindert wurde. Auf diese Weise lässt sich natürlich leicht sicherstellen, dass das Ergebnis dem eigenen Interesse, also dem des BMI, entspricht. Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, aber das ist alles andere als ein sorgfältiger Umgang mit den Grundrechten, so wie wir ihn uns vorstellen. Das ist eine Irreführung der Öffentlichkeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

In Bezug auf den angeblichen Nutzen der Antiterrorgesetze haben wir ebenfalls erhebliche Zweifel. Zwar sagen die Geheimdienste, die gewonnenen Informationen seien wertvoll für ihre Arbeit. Aber das sind Behauptungen beispielsweise des BND, aber auch des Verfassungsschutzes, an denen wir in der letzten Zeit wirklich große Zweifel haben. Ich nenne nur die Stichworte „NSA“ und „NSU“. Es verbietet sich von selbst, dass man diesen Geheimdiensten so einfach glaubt, wenn man keine Fakten vorgelegt bekommt. Die Aussagen der Schnüffelbehörden können wir einfach nicht hinnehmen. Wir brauchen bei einer Evaluierung Fakten und Daten, um zu gucken: Was brauchen wir an Gesetzen, und was brauchen wir nicht?

(Beifall bei der LINKEN)

Da muss man sich wirklich fragen: Für wie naiv halten uns eigentlich die Ministerien wie beispielsweise das Bundesinnenministerium?

Was wir tatsächlich brauchen, sind unabhängige Einschätzungen, die auf aussagekräftigen und vollständigen Daten basieren. Bis heute hat noch niemand nachgewiesen bzw. nachweisen können, dass wegen der neuen Gesetze auch nur ein einziger Anschlag verhindert werden konnte. Es fehlt an jeder Rechtfertigung für die erheblichen Grundrechtseingriffe durch diese Gesetze. Von daher fordert die Linke nicht eine Verlängerung der Gültigkeit dieser Gesetze, sondern ihre Abschaffung. Die Abrüstung der Geheimdienste ist der beste Grundrechteschutz.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)