„Schutzsuchende dürfen an europäischen Binnengrenzen nicht einfach weg- oder weitergeschoben werden. Schließlich haben alle Flüchtlinge ein Recht auf ein faires Asylverfahren innerhalb der EU, “ kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Zulässigkeit der Zurückweisung von Flüchtlingen an den EU-Binnengrenzen der Bundesrepublik Deutschland. Jelpke weiter:
„Das Gutachten bestätigt in vielerlei Hinsicht meine Kritik an den Zurückweisungsplänen der Bundesregierung. Alle Flüchtlinge haben ein Recht auf ein faires Asylverfahren innerhalb der EU. Bevor nicht wenigstens geklärt wurde, welches EU-Land für die Asylprüfung zuständig ist, dürfen Flüchtlinge nicht an den Grenzen abgewiesen oder zurückgeschoben werden. Entsprechende gesetzliche Unklarheiten oder Regelungslücken dürfen nicht zulasten der Flüchtlinge gehen. Die Zurückweisung von Flüchtlingen an deutschen Grenzen wird unweigerlich eine europaweite Zurückweisungskette in Gang setzen. An deren Ende droht den Flüchtlingen dann die Abschiebung in ein nicht sicheres Drittland – und damit eine Verletzung des sogenannten Refoulement-Verbotes der Genfer Flüchtlingskonvention.
Bereits jetzt werden Flüchtlinge, die in anderen EU-Ländern um Schutz ersuchen wollen, an der deutschen Grenze abgefangen. An der deutsch-österreichischen Grenze wurden allein im vergangenen Dezember 2.088 Personen zurückgewiesen, darunter 791 aus dem Iran, Afghanistan, Syrien, Irak, Somalia und Eritrea – allesamt Länder mit sehr hohen Anerkennungsquoten. Diese Menschen werden in ihrem Recht auf Asyl eingeschränkt. Grenzen dicht zu machen und Schutzsuchenden so den Weg in die Sicherheit zu nehmen ist inhuman und europapolitisch fatal.“
259-15 Ausarbeitung WD_Zurückweisung Flüchtlinge
271-15 Ausarbeitung WD Zurückweisung Binnegrenze Ergänzung
SF48 Zurückweisungen dt-öster. Grenze