„Die Bundesregierung prüft gesetzliche Änderungen, um die Inanspruchnahme sozialer und sonstiger Rechte von Asylsuchenden sicher zu stellen. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Hintergrund ist die unklare Rechtslage bei Asylsuchenden, die über viele Monate hinweg keinen Termin zur Asylantragstellung erhalten, etwa in Bezug auf den Arbeitsmarktzugang“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur unklaren Rechtslage infolge verzögerter Asylantragstellungen (BT-Drs. 18/7834). Jelpke weiter:
„Wegen des Organisationschaos der Behörden dauert es derzeit oft viele Monate, bevor Asylsuchende einen Termin zur Asylantragstellung erhalten. Erst danach beginnen zum Beispiel die Fristen für den Arbeitsmarktzugang an zu laufen. Asylsuchende unterliegen einem dreimonatigen Arbeitsverbot, danach gilt für weitere zwölf Monate die sogenannte Vorrangprüfung. Bei Asylsuchenden, die keinen Termin zur formellen Asylantragstellung erhalten, verlängern sich also die entsprechenden Wartefristen ohne ihr Zutun. Nach geltendem Recht werden sie damit faktisch für die Versäumnisse des Staates bestraft. Das ist absurd und rechtsstaatswidrig.
Gut, dass die Bundesregierung dies offenbar ändern will. Schlecht, dass sie es trotz zahlreicher Gesetzesänderungen im Asylrecht nicht längst getan hat. Statt mit dem Aufenthaltsnachweis eine neue ‚Zwischen-Bescheinigung‘ für Asylsuchende zu schaffen, hätte einfach geregelt werden können, dass bei Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung gleich eine Aufenthaltsgestattung erteilt wird. Damit wären alle rechtlichen Unklarheiten geklärt. Es würde aber auch offengelegt, wie lange die Asylverfahren inklusive der Wartefrist auf die Antragstellung tatsächlich dauern. Nämlich nicht gut fünf – wie offiziell behauptet –, sondern eher acht bis zwölf Monate.“
1807834_Rechtslage Asylantragsverzögerung