TOP 6 der 164. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages – Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten Drucksache 18/8039
Ulla Jelpke (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben wieder deutlich gemacht, wie Sie Menschenrechtsverletzungen in den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien bagatellisieren. Sie haben vor allen Dingen sehr deutlich gemacht, dass Menschenrechtsverletzungen für die Bundesregierung bei der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten überhaupt keine Rolle mehr spielen. Was nicht passt, wird passend gemacht. Ich finde, das ist eine Ungeheuerlichkeit, wenn man weiß, welche Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern passieren.
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, wir haben es eben gehört: Die Bundesregierung will die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko, Tunesien als sichere Herkunftsstaaten bezeichnen und als solche einstufen. Der Anteil von Flüchtlingen aus diesen Staaten ist im letzten Monat, im März, äußerst gering gewesen. Aus Algerien kamen zum Beispiel gerade einmal 212 Personen. Aus Marokko kamen 225 Personen, aus Tunesien kamen 43.
Die Flüchtlinge aus diesen Ländern, die Schutz suchen, dürfen hier nicht einem Schnellverfahren unterzogen werden. Schnellverfahren bedeutet, in Sonderlager verbracht zu werden. Innerhalb von zwei Wochen muss dann über den Asylantrag entschieden werden, wobei eine verschärfte Residenzpflicht gilt. Das ist äußerst fragwürdig. Die Flüchtlinge haben so auch keinen richtigen Rechtsschutz. Deswegen fordert die Linke nach wie vor: Alle Menschen haben ein Recht auf ein faires Asylverfahren.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Kriegen Sie ja auch!)
Der Minister hat eben etwas von einer Schutzquote erzählt. Ich will dies richtigstellen: Die bereinigte Schutzquote für Algerien lag im jahr 2015 bei 5 Prozent. Für Marokko lag sie sogar bei 8 Prozent. Diese Zahlen belegen: Flüchtlinge haben hier Schutz verdient.
Anfang März konnte ich mir selbst ein Bild von Marokko machen. Es gibt dort drei große Tabuthemen: erstens die Staatsreligion, der Islam, zweitens die Monarchie, drittens die Besatzung der Westsahara. Schon im Pressekodex steht, dass man diese Themen nicht diskutieren oder kritisieren darf. Wer das dennoch tut, bringt sich und seine Familie in Gefahr. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beschreibt die Folgen. Ich zitiere:
Schläge, schmerzhafte Positionen, Sauerstoffentzug, simuliertes Ertränken, psychische und sexuelle Gewalt: Dies sind nur einige der vielen Foltermethoden, die marokkanische Sicherheitskräfte einsetzen, um „Geständnisse“ zu erzwingen oder um Aktivistinnen und Aktivisten und Andersdenkende zum Schweigen zu bringen.
Seit über 40 Jahren hält Marokko die Westsahara völkerrechtswidrig besetzt. Als der UN-Generalsekretär im letzten Monat offen von Besatzung sprach, ließ der König sogleich 80 UN-Mitarbeiter des Landes verweisen. So viel zu Meinungsfreiheit und Demokratie in Marokko.
Mit der Einstufung als sicheres Herkunftsland ermutigt die Bundesregierung Marokko geradezu, das Völkerrecht und die Menschenrechte weiter mit Füßen zu treten. Schlimmer noch: Für die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber hat die Bundesregierung zugesagt, Marokko den Rücken in Sachen Westsahara und bei vielen anderen Dingen zu stärken. Nach dem Deal mit der Türkei muss man hier ganz klar von einem weiteren schmutzigen Deal sprechen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Statt Fluchtursachen werden wieder einmal Flüchtlinge bekämpft. Dafür steht DIE LINKE ganz sicher nicht zur Verfügung.
Vergessen wir nicht: In allen drei Maghreb-Staaten werden Homosexuelle verfolgt, und die Frauenrechte existieren dort gerade einmal auf dem Papier. Wer Flüchtlinge dorthin zurückschickt, nimmt ihre Verfolgung, Inhaftierung und Folterung billigend in Kauf.
Vor der Einstufung eines Landes als sicher muss umfassend anhand unabhängiger – ich betone: unabhängiger – Quellen geprüft werden, ob die Menschenrechte und die rechtsstaatlichen Prinzipien dort eingehalten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1996 ganz klar vorgeschrieben. Doch diese höchstrichterlichen Vorgaben werden von der Bundesregierung überhaupt nicht eingehalten; sie werden sogar eiskalt ignoriert. Auch hier muss man sagen: Es ist ein Skandal, wie mit den Einschätzungen und vor allen Dingen mit der Kritik der unabhängigen Menschenrechtsorganisationen umgegangen wird.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zum Schluss will ich noch ganz kurz darauf eingehen, dass auch dieses Vorhaben – das gilt derzeit für viele Vorhaben im asylrechtlichen Bereich, mit denen Verschärfungen und immer neue Regeln eingebracht werden – im Schweinsgalopp durch das Parlament gejagt wird. Erst gestern stand dieses Vorhaben auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Es musste wieder heruntergenommen werden, heute Abend haben wir aber eine Sondersitzung. Am übernächsten Montag findet die Anhörung statt, und der Gesetzentwurf wird schon in der nächsten Sitzungswoche verabschiedet. Ich meine, so kann man ein parlamentarisches Verfahren wirklich nicht durchführen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf keinen Fall eingehalten.
Deshalb sagen wir ganz klar Nein zu einem Schnellverfahren und auch Nein zu diesem Gesetzentwurf, mit dem die Maghreb-Staaten als sicher eingestuft werden sollen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)