„Es handelt es sich meiner Ansicht nach bei der Debatte um ein Verbot der Vollverschleierung für Schülerinnen um eine populistische Scheindebatte, die von den echten Problemen in der Integrationspolitik nur ablenkt. Denn ein Massenphänomen ist die Vollverschleierung in der Bundesrepublik glücklicherweise bislang nicht. Es handelt sich um Einzelfälle“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke nach dem Urteil des Osnabrücker Verwaltungsgerichts, wonach der Ausschluss einer 18-jährigen Muslima von einem Abendgymnasium aufgrund ihrer Vollverschleierung rechtmäßig sei. Unionspolitiker hatten sich für ein generelles Verbot von Burkas und Nikabs unter anderem an Schulen ausgesprochen. Jelpke weiter dazu:
„Im Vordergrund muss meiner Ansicht nach der Integrationsaspekt stehen und nicht der Wunsch, primär ein – mehr oder weniger aufrichtig gemeintes –Zeichen gegen die Vollverschleierung zu setzen, die als ultimatives Symbol für die patriarchalische Unterdrückung der Frau angesehen wird. So besteht das Risiko, dass im Falle eines Verbots die betroffenen Frauen weiterbildenden Schulen fern bleiben oder durch Verwandte ferngehalten werden. In einem solchen Fall wäre das Verbot kontraproduktiv, da es dazu führt, dass die betroffenen Frauen sich nicht durch Bildung emanzipieren können.
So wie es christliche Schulen gibt, die jungen Frauen das Tragen nabelfreier Kleidung verbieten, liegt es im Ermessensspielraum einer privaten Schulleitung, auch eine Vollverschleierung zu untersagen. Bei staatlichen Schulen muss aber immer der Bildungs- und Integrationsauftrag Vorrang haben. Eine starres gesetzliches Verbot lehne ich ab.“