„Das OVG Schleswig ist nur eines von 15 Oberverwaltungsgerichten in Deutschland. Es ist absehbar, dass andere Oberverwaltungsgerichte anders entscheiden werden – wie es bislang auch eine große Mehrheit der Verwaltungsgerichte getan hat. Doch esdarf nicht das politische Kalkül sein, die Frage der Schutzgewährung für syrische Flüchtlinge durch alle gerichtlichen Instanzen treiben zu wollen. Denn eine solche gerichtliche Klärung ist vor März 2018 nicht zu erwarten. Das ist nicht nur für die Betroffenen viel zu lang. Im Frühjahr 2018 hat sich auch die umstrittene Rechtsfrage von selbst erledigt, denn ab dann haben qua Gesetz auch subsidiär Schutzberechtigte wieder einen uneingeschränkten Anspruch auf Familiennachzug“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke das heute ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Asylstatus von syrischen Flüchtlingen. Die Abgeordnete weiter:
„SPD-Abgeordnete haben im Bundestag angekündigt, Anträgen der Opposition zuzustimmen, wenn die Union den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen weiterhin blockiert. Sie sollten dieser Ankündigung nun Taten folgen lassen.Wir dürfen beim Schutz der syrischen Flüchtlinge nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Zu einem wirksamen Schutz gehört, die engsten Familienangehörigen nachholen zu können. Anders wird die Integration der bereits hier Lebenden auch nicht gelingen – wie sollen die Menschen sich denn auf den Spracherwerb und die Arbeitsuche konzentrieren können, wenn sie tagtäglich erfüllt sind von der Sorge um das Leben ihrer Angehörigen?
Nicht wenige schutzbedürftige Flüchtlinge verlassen sogar die sichere Bundesrepublik, wenn der Nachzug ihrer Familienangehörigen versagt wird. Das ist eine schäbige und unerträgliche Abschreckungspolitik.“
Aktuelle Zahlen der Klagen und Urteile zum subsidiären Schutz bis einschließlich Oktober 2016: 20161122 Aktuelle Klagen gegen subsidiären Schutz