„Nicht nur vermischt der Gesetzentwurf in gefährlicher Weise Aufenthaltsrecht und polizeiliches Präventivrecht, er ist auch integrationsfeindlich und diskriminierend. De Maizière behauptet zur Legitimierung der Handy-Durchsuchung bei Asylsuchenden, dass Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive öfter ihre Pässe dabei hätten als solche mit geringerer Bleibeperspektive. Das stimmt nicht, nach Angaben seiner Behörde wurden beispielsweise eritreische Flüchtlinge zu weit über 90 Prozent anerkannt – einen Pass konnten sie jedoch nur in weit unter 10 Prozent aller Fälle vorlegen. Die Passlosigkeit ist also kein Beleg fehlender Schutzbedürftigkeit! Die Situation in den Herkunftsländern und konkreten Umstände der Flucht sind die Haupterklärung dafür, warum Schutzsuchende ein Reisedokument vorlegen können oder nicht. Geflüchtete werden so, wie sonst nur Verdächtige schwerer Straftaten behandelt und dadurch kriminalisiert – diese massiven Eingriffe in die Privatsphäre sollen nun durch offensichtliche Falschangaben legitimiert werden“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke de Maizières Rechtfertigung des heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ mit Blick auf die Angaben in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf BT-Drs. 18/7015, Frage 4. Jelpke weiter:
„Unsäglich ist auch, dass Flüchtlinge mit angeblich schlechter Bleibeperspektive künftig verpflichtet werden können, zeitlich unbegrenzt in Massenunterkünften der Erstaufnahme leben zu müssen. Das betrifft auch viele Kinder, deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Bildung damit effektiv eingeschränkt oder gar verhindert wird. Das ist nichts anderes als aktive Integrationsverhinderung und ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. “