Gefährder-Begriff muss gesetzlich definiert werden

„Die Bundesregierung muss im Kampf gegen islamistischen Terror endlich klare Begriffsbestimmungen vornehmen“, fordert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE angesichts der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Gefährdern in Deutschland. Jelpke weiter:

 

„586 islamistische Gefährder meldet das Bundeskriminalamt, wovon sich 319 in Deutschland aufhalten. Die Statistik lässt aber zahlreiche Fragen offen. So ist von 910 Personen bekannt, dass sie in Richtung Syrien oder Irak gereist sind, um sich dem IS oder anderen islamistischen Terrorgruppen anzuschließen. Aber nur ein Drittel von ihnen wird als Gefährder eingestuft.

Insgesamt zeigt sich bei der Erfassung von Gefährdern durch die Polizei eine nicht hinnehmbare Unschärfe und begriffliche Beliebigkeit. Es ist höchste Zeit, den Begriff des Gefährder einheitlich per Gesetz zu definieren. Außerdem braucht es eine klare Abgrenzung zum Begriff der ‚relevanten Person‘. Beiden Gruppen wird unterstellt, sie könnten in Zukunft schwere Straftaten begehen, die Unterschiede in der Begriffsbestimmung sind aber extrem vage formuliert, und es liegt allein im Ermessen der Landespolizeien, solche Einstufungen vorzunehmen. Eine Einbeziehung der Justiz ist dringend erforderlich, da die Einordnung als Gefährder oder relevante Person zum Teil gravierende Grundrechtseingriffe mit sich bringt.

Überfällig ist auch eine Untersuchung, was die Zuverlässigkeit der polizeilichen Straftatenprognose angeht. Denn die Daten der Gefährder werden regelmäßig an ausländische Polizeibehörden übermittelt. Bei welchen Geheimdiensten die Daten am Ende landen, darüber kann nur spekuliert werden.

Dass die BKA-Statistik im Bereich des sogenannten Linksextremismus über 100 Personen verzeichnet, die angeblich kurz davor stehen, sich an terroristischen Straftaten zu beteiligen, halte ich für ein reines Hirngespinst der Sicherheitsbehörden. Linksterrorismus ist nun wirklich kein akutes Phänomen in Deutschland.

Die linksradikale Szene für gleich gefährlich zu halten wie die Naziszene, zeigt, dass die Sicherheitsbehörden die Gefahr durch Neofaschisten noch immer fahrlässig unterschätzen.“

Die Antwort der Bundesregierung kann hier heruntergeladen werden:

KA 18_11064 Gefährder