Kein Datenschutz im neuen BKA-Gesetz
Gastkommentar von Ulla Jelpke (erschienen in der jungen Welt vom 27.04.2017)
Das Bundeskriminalamt (BKA) leitet eine »Zeitenwende« ein: An Superlativen lässt es Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei seinen Auslassungen zum neuen BKA-Gesetz nicht mangeln. Wo er recht hat, hat er recht: Die Polizeibehörden dürfen künftig Daten erheben und miteinander verknüpfen, wie es ihnen beliebt. Die »Zeitenwende« ist zugleich der Abschied vom Anschein eines effizienten Datenschutzes.
Alles, was die Polizei zu einer Person speichert, vom bloßen Verdacht bis zu Verurteilungen, landet künftig in einem großen Datentopf. Da hinein kommt auch alles, was einzelne Polizeibeamte an sogenannten ermittlungsunterstützenden Hinweisen eingeben, wie etwa »Hooligan«, »Linksextremist«, »Islamist« und dergleichen. Blieben diese Daten bislang in einzelnen Dateien und damit noch halbwegs für Datenschützer kontrollierbar, ist damit jetzt Schluss: Sämtliche polizeilichen Erkenntnisse oder auch nur Spekulationen sind zur allseitigen Verknüpfung freigegeben. Jede beteiligte Polizeibehörde darf die Einträge weiterverarbeiten. Das eröffnet die Möglichkeit, über Jahrzehnte hinweg bestimmte Personen in den Fokus zu nehmen, zu prüfen, mit wem sie zu tun haben, wo sie angetroffen werden usw. Betroffen sind auch bloße Kontakt- oder Begleitpersonen.
Der Datenberg wird durch die Anfang Mai in Kraft tretende Europol-Verordnung noch größer: Dann dürfen nämlich europaweit massenweise Daten ausgetauscht werden. Wie diese jeweils gewonnen wurden, ist dann eh nicht mehr überprüfbar. Bedenkt man, dass Europol Schritt für Schritt seine Kooperation mit Geheimdiensten ausbaut und künftig auch Daten speichern will, die ihm das US-Militär von den Kriegsschauplätzen überlässt, ist endgültig klar, dass es mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bald vorbei ist. Eines liegt auf der Hand: Je mehr Einträge über eine Person vorliegen, desto größer ist das Risiko, dass diese weiteren Polizeimaßnahmen ausgesetzt wird – ohne dass jemals gecheckt wird, ob sie sich in irgendeiner Weise tatsächlich schuldig gemacht hat. Es genügt, dass die Polizei die Daten irgendwie verwenden zu können glaubt.
Diesen Paradigmenwechsel begleiten eine Reihe von Einzelmaßnahmen wie die erneute Billigung heimlicher Onlinedurchsuchungen, im Zweifelsfall auch gegen Journalisten, die potentiellen Informanten damit keine Anonymität mehr garantieren können. Die elektronische Fußfessel für sogenannte Gefährder wird als Antiterrormaßnahme verkauft. Das täuscht aber darüber hinweg, dass »Gefährder« Personen sind, denen die Polizei zwar zutraut, alsbald einen Anschlag zu begehen, es aber eben nicht gerichtsfest beweisen kann – denn dann könnten sie auch gleich festgenommen werden. Verhindern kann die Fußfessel einen Anschlag aber auch nicht. Das BKA-Gesetz macht den Weg frei für schwerwiegende Grundrechtsverletzungen in Form reiner Gesinnungsjustiz.