„Es ist sehr zu begrüßen, dass das Karlsruher Bundesverfassungsgericht drohende Menschenrechtsverletzungen auch bei Anwendung von EU-Recht ernst nimmt und sich so auf die Seite der gefährdeten Schutzsuchenden stellt. Das Motto ‚Aus den Augen, aus dem Sinn‘ ist eben keine zulässige Handlungsmaxime für einen Rechtsstaat. Es ist offenkundig, dass das durch EU-Diktat kaputtgesparte Griechenland mit der menschenwürdigen Unterbringung und Versorgung so vieler Flüchtlinge überfordert ist“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, die Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Griechenland zu verhindern. Jelpke weiter:
„Den ganzen Wahnsinn des derzeitigen EU-Asylsystems zeigt doch schon der Umstand, dass der konkret betroffene Flüchtling nach fast zweijährigem Aufenthalt in Deutschland wieder zurück in ein anderes EU-Land geschickt werden sollte. Das ist nicht nur für den Betroffenen unzumutbar, das ist auch ein Schlag in das Gesicht aller Aktiven in der Flüchtlingshilfe, die sich alltäglich für eine schnelle Integration einsetzen. Zu Recht fährt das Bundesverfassungsgericht den politischen Kungeleien der EU in die Parade. Es ist menschenrechtlich inakzeptabel, das ökonomisch ruinierte und verarmte Griechenland als Hinterhof der EU-Asylpolitik anzusehen, in den ohne Skrupel Flüchtlinge und Asylsuchende abgeladen werden können. Schutzbedürftige benötigen die Chance auf ein selbständiges Leben sowie wirksame staatliche Unterstützungsleistungen. Das ist in Griechenland derzeit nicht gegeben, deshalb ist es unverantwortlich, Flüchtlinge dorthin zurückzuschicken.“