Rede: Keine Steuergelder für Nazis!

Rede  zu TOP 10 der 240. Sitzung des Deutschen Bundestages, 22.06. 2017

– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines

Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21)

Drucksache 18/12357

– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines

Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung

Drucksache 18/12358

– Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines

Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Drucksache 18/12100

– Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Drucksache 18/12101

 

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

Drucksache 18/12846

Ulla Jelpke (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Neofaschistische Parteien sollen vom Staat nicht länger gefördert werden. Das ist der Kern der Gesetzentwürfe, die wir heute hier besprechen.

Ich will vorausschicken: Der Entzug der Parteienfinanzierung ist zweifellos ein schwerer Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien. Es geht im Fall der NPD – wir haben es eben schon gehört – darum, dass sie mehr als 1 Million Euro im Jahr bekommt. Deren Verlust wird sie schwer treffen. Da werden wir alle hier im Saal wahrscheinlich sagen: Recht so. – Aber wir müssen natürlich die rechtlichen und politischen Fragen ernst nehmen, die sich ergeben, wenn man eine Partei, die nicht verboten ist, von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließt.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Linke hat es sich in der Tat nicht leicht gemacht. Wir haben ausführlich darüber diskutiert, und wir haben zur Sachverständigenanhörung sogar jemanden eingeladen, der ein expliziter Kritiker dieser Neuregelung ist. Herr Lichdi hat dabei betont, dass das Grundgesetz keine „Verfassungstreuepflicht der Parteien“ kennt und demokratiefeindliche Parteien deswegen nicht schlechtergestellt werden dürfen.

Für einen Teil meiner Fraktion ist dieses Argument so gewichtig, dass sich einige Abgeordnete heute enthalten werden. Eine Mehrheit in meiner Fraktion nimmt dieses Argument ebenfalls sehr ernst, möchte ihm aber entgegenhalten: Es gibt auch keine Pflicht der Gesellschaft, Parteien zu finanzieren, die demokratische Grundrechte einschränken wollen, die sogar eben dieser Gesellschaft das Existenzrecht absprechen

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

und eine dermaßen faschistische Ideologie verbreiten.

Das Grundgesetz selbst kennt das Verbot einer Partei. Von daher liegt es auf der Hand, dass man auch eine minderschwere Sanktion wie den Entzug staatlicher Wahlkampfkostenerstattung zulassen kann –

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

immer vorausgesetzt, dass das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung trifft, und so steht es auch in der Gesetzesvorlage. Für mich jedenfalls ist Faschismus keine Meinung im demokratischen Wettbewerb, sondern ein Verbrechen, und Verbrechen dürfen sich nicht lohnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen – das ist die mehrheitliche Meinung in meiner Fraktion – sollen Naziparteien keinen Cent mehr vom Staat bekommen, und niemand, der Naziparteien Geld spendet, soll das von der Steuer absetzen dürfen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich möchte kritisch anmerken, dass die jetzt vorgesehene Geltungsdauer eines Finanzierungsverbots von sechs Jahren sehr lang ist. Mein Kollege hat das eben erläutert; das sind die Änderungen, die vorgenommen wurden. Ich denke, dass nach vier Jahren der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Da ja sowieso das Bundesverfassungsgericht entscheidet, finden wir es auch nicht richtig, dass nicht einmal mehr eine mündliche Anhörung stattfinden soll.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Abschließend möchte ich noch zu einem Punkt etwas sagen, in dem wir uns in meiner Fraktion sehr einig sind: Was wir heute beschließen, kann kein Ersatz sein für eine entschlossene Politik gegen Rechtsextremisten und neofaschistische Parteien.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir müssen allen entgegentreten, die Menschen nach zweierlei Maß messen und sie auf Grundlage von Religion, Herkunft oder anderer Äußerlichkeiten unterschiedlich behandeln wollen. Wir lehnen jede Form von Rassismus, jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ab. Wir müssen auch jenen entgegentreten, die zum Beispiel die Flüchtlingsfrage immer wieder zum Anlass nehmen, dumpfe Wahlkampfparolen von sich zu geben. Deswegen sage ich zum Schluss: Unsere heutige Entscheidung muss Verpflichtung sein, endlich mehr in dieser Gesellschaft gegen Rassismus und gegen Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit zu tun, sonst werden wir weder Demokratie noch Frieden haben.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)