„Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt: Rücküberstellungen von Flüchtlingen in formell zuständige EU-Mitgliedstaaten sind unzulässig, wenn diese aufgrund einer hohen Zahl Schutzsuchender überlastet sind. Diese Klarstellung ist ein Erfolg für die Menschlichkeit, der jetzt endlich politische Konsequenzen haben muss. Die sogenannte Dublin-Regelung ist durch ein free-choice-Modell abzulösen, das Flüchtlingen erlaubt, ihr Asylverfahren dort zu betreiben, wo sie familiäre Kontakte haben oder in Ländern, deren Sprache sie sprechen. Das erleichtert auch ihre Integration“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die EuGH-Entscheidung zu Dublin-Überstellungen nach Kroatien. Jelpke weiter:
„Das EuGH-Urteil bescheinigt Deutschland, dass es richtig war, Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Geist der Solidarität aufzunehmen. Umso erschreckender sind die Pläne der EU-Innenminister, die Verordnung sogar noch zu verschärfen. Sie wollen das humanitäre Selbsteintrittsrecht der Mitgliedstaaten streichen – und damit genau den Mechanismus, der nach Auffassung des EuGH ein solidarisches Handeln der Mitgliedstaaten ermöglicht. Das wird verstärkt dazu führen, dass Schutzsuchende in der EU nahezu rechtlos und unter unerträglichen Lebensbedingungen leben müssen. Es ist Zeit, dass sich der EU-Gesetzgeber von den starren Richtlinien der Verordnung verabschiedet.“