„Obwohl die Lage eritreischer Flüchtlinge im Sudan, meist Frauen und Kinder, hochgefährlich ist, behindern deutsche Konsulate massiv deren Familiennachzug zu Angehörigen in Deutschland zu“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Anfrage zur Situation eritreischer Flüchtlinge. Jelpke weiter:
„Die Bundesregierung räumt ein, dass 2016 die Bedingungen für die Visaerteilung verschärft worden sind. Im Sudan gestrandete Angehörige von in Deutschland anerkannten Flüchtlingen können nun kaum noch Visa erhalten. Es wird mittlerweile von ihnen verlangt, eritreische Ausweisdokumente und Eheurkunden vorweisen. Die Bundesregierung ignoriert dabei völlig, dass eine große Zahl der Ehen in Eritrea eben nicht vor dem Standesamt geschlossen werden, also auch keine Dokumente vorliegen können. Es ist einfach nur zynisch wenn die Bundesregierung sich zur Bestätigung ihrer Regelung auf Aussagen der eritreischen Militärjunta beruft. Diese Urkunden zu verlangen, ist ein menschenverachtender Trick, um den Familiennachzug zu verhindern“,
Eine nicht weniger schändliche Maßnahme ist die zunehmende Erteilung sogenannter subsidiärer Schutztitel, bei denen bis März 2018 der Familiennachzug ausgesetzt ist. Während im zweiten Quartal 2016 nur 6 Prozent der eritreischen Flüchtlinge subsidiären Schutz erhielten, sind es im zweiten Quartal 2017 36 Prozent. Ich halte diese Einschränkung für rechtswidrig, denn die Menschen fliehen aus Eritrea nicht, wie für subsidiären Schutz vorgesehen, wegen „allgemeiner Kriegsereignisse“, sondern wegen individueller politischer Verfolgung durch das Militär, insbesondere den faktisch unbegrenzten Zwangsdienst
Durch die Behinderung des Familiennachzugs werden die Angehörigen in die Hände von Sklavenhändlern und auf die lebensgefährliche Mittelmeerroute getrieben. 2016 waren Flüchtlinge aus Eritrea von 20.718 die zweitgrößte Gruppe, welche über die zentrale Mittelmeerroute in Italien ankam.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage kann hier abgerufen werden: KA-Nr.18-13103 Eritrea