Unschuldsvermutung muss auch im Kampf gegen Salafismus gelten

„Dem Rechtsstaat tut man damit keinen Gefallen“, gibt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu bedenken, das gestern die Abschiebung von so genannten Gefährdern bestätigt hat. Jelpke weiter:

 

 

„Ich sehe hier die gefährliche Tendenz hin zu einem Gesinnungsstrafrecht. Keine Frage: Wer seine Sympathie mit dem Islamischen Staat bekundet, stellt sich außerhalb des demokratischen Spektrums.

 

Der eigentlich springende Punkt ist aber: Diese beiden Männer haben nichts Strafbares getan, sie wurden noch nicht einmal angeklagt.

Das Sicherheitsrisiko, das von diesen Salafisten offenbar ausgeht, muss ernst genommen werden.

Aber wollen wir wirklich eine Rechtsordnung, die die Unschuldsvermutung umdreht und bereits falsche Gesinnungen sanktioniert, obwohl diese nicht strafbar sind? Wenn dieser Weg eingeschlagen wird, findet er womöglich kein Ende mehr. Dann stellt sich doch die Frage, wer vielleicht morgen von solchen Maßnahmen betroffen sein wird.

 

Hinzu kommt der Aspekt, dass die beiden mutmaßlichen Salafisten in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Sie haben sich in Deutschland, mitten unter uns, radikalisiert. Nach meinem Verständnis ist damit auch die deutsche Gesellschaft verantwortlich dafür, ein Problem mit ihnen zu lösen. Es ist zutiefst fragwürdig, nun die algerische und nigerianische Gesellschaft mit ihnen zu belasten. Das ist reinstes Sankt-Florians-Prinzip.“