„Mitarbeiter von Jobcentern dürfen nicht als verlängerter Arm des Verfassungsschutzes missbraucht werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kooperation von Verfassungsschutzämtern mit der Bundesagentur für Arbeit“ (Drs. 18/13507). Die Abgeordnete weiter:
„Auch wenn die Bundesregierung eine Kooperation von Verfassungsschutz und Jobcenter bestreitet, liegt zumindest in Saarbrücken genau dies vor. Denn es ist lediglich von bürokratischem Interesse, ob Jobcentermitarbeiter angewiesen werden, Informationen über vermeintlich extremistische Kunden direkt an den Geheimdienst weitergeben oder noch eine Stelle dazwischen geschaltet wird, die solche Meldungen weiterleitet.
Dass ein Behördenmitarbeiter einen konkreten Verdacht auf terroristische Planungen eines seiner Kunden melden kann, ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür ist dann aber die Polizei, und nicht der Inlandsgeheimdienst, zuständig. Doch hier geht es schon um vermeintliche Auffälligkeiten weit unter einer solchen Gefährdungsebene. Damit bleibt es letztlich der subjektiven Wahrnehmung und eigenen politischen Überzeugung eines Behördenmitarbeiters überlassen, was er meldet. Ich erwarte von der Bundesagentur, dass sie einer solchen Willkür einen Riegel vorschiebt. Denn auch seinen Mitarbeitern tut ein Jobcenter keinen Gefallen durch eine solche Zusammenarbeit mit einem Geheimdienst.“
Anfrage und Antwort sind hier einzusehen: