„Die Neuregelung beschleunigter Asylverfahren ist nichts anderes als eine schikanöse Luftnummer. Solche Verfahren nach §30a Asylgesetz wurden der Öffentlichkeit als ‚Kernpunkt des Asylpakets II‘ verkauft. Vor allem die Asylgesuche von Menschen aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten sollen demnach innerhalb einer Woche vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden werden. Zum Glück sind im Moment nicht einmal 1% der stattfindenden Verfahren beschleunigte Verfahren. Die Verfahren werden im Moment an vier Standorten im CSU geführten Bayern durchgeführt. Die Erfahrungen dort zeigen die ganze Misere dieser Regelung: Nur in etwa 40 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen innerhalb der vorgegebenen 10 Kalendertage getroffen. Die gesetzlichen Vorgaben werden also eindeutig verfehlt. Was bleibt ist die menschenrechtswidrige Schikane und abschreckende Behandlung von Schutzsuchenden in so genannten Transitzentren“, kommentiert die Innenpolitikerin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 19/185). Jelpke weiter:
„Die Einführung beschleunigter Asylverfahren ist eine weitgehend symbolische Gesetzgebung – und das im schlechten Sinne. Für die Betroffenen sind die Einschränkungen ihrer Verfahrensrechte und die auf Abschreckung zielenden schlechten Unterbringungsbedingungen in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen eine Katastrophe. Zahlenmäßig gesehen sind die beschleunigten Asylverfahren aber eine völlig unbedeutende Größe, und was die Bundesregierung als Vorteil nennt – direkte Kommunikationswege, kurze Wege, Behörden vor Ort –, könnte jederzeit auch ohne Einschränkungen der Verfahrensrechte Betroffener erreicht werden. Die Union fordert, das menschenrechtswidrige Konzept der Schnellverfahren in Transitzentren, mit denen jede Integration verhindert werden soll, auszuweiten. Dem muss entschieden entgegengetreten werden.“
Die Anfrage kann unter folgendem Link abgerufen werden: 1900185_Ergänzene_Asylstatistik_Asylverfahrensdauer_Q_III_2017