„Die Sammelabschiebung nach Afghanistan ist ein weiterer Schlag gegen die Rechte von Schutzsuchenden. 27 Menschen wurden gestern in den Krieg und den afghanischen Winter abgeschoben – allein das ist schon ein menschenrechtspolitischer Skandal“, kommentiert die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die gestrige Sammelabschiebung nach Afghanistan. Jelpke weiter:
„Abgeschoben wurden nicht nur verurteilte Straftäter, sondern auch Menschen als vermeintliche Gefährder eingestuft wurden oder aus Sicht der Behörden nicht ausreichend an der Identitätsfeststellung mitgewirkt haben sollen. Ob jemand als Gefährder gilt, beruht auf der willkürlichen Einschätzung einer Polizeibehörde, ein Gerichtsurteil ist dafür nicht notwendig. Und als mangelnde Mitwirkung an der Identitätsfeststellung gilt bereits die Weigerung eines Geflüchteten, sich von der Botschaft seines Herkunftslands Papiere für seine eigene Abschiebung ausstellen zu lassen.
Insbesondere Bayern wendet den unklaren Begriff der Mitwirkungsverweigerung exzessiv und willkürlich an, um die Zahl der Abschiebungen steigern zu können. Auch Straftäter müssen ihre Strafe hier erhalten – eine Abschiebung in den Krieg ist eine Art der unzulässigen Doppelbestrafung Ich bleibe dabei: Niemand darf in den Krieg abgeschoben werden, das sollte sich eigentlich von selbst verstehen.“