„Aufgrund der Angaben der Bundesregierung lässt sich errechnen, dass derzeit von etwa 60.000 Angehörigen ausgegangen werden kann, die ab Mitte März 2018 zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen könnten. Damit sind die bisherigen, völlig überhöhten Angaben von AfD und CDU/CSU als das entlarvt, was sie sind: Ekelhafte rechte Panikmache, um flüchtlingssfeindlich zu polarisieren.Hält man sich an die Tatsachen, ist die geplante weitere Aussetzung des Familiennachzugs nicht zu rechtfertigen“, erklärt Ulla Jelpke zu eigenen Berechnungen aufgrund der Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Linksfraktion. Jelpke weiter:
„Aus den Angaben der Bundesregierung zu seit 2014 erteilten Schutzstatus bzw. erteilten Visa zum Familiennachzug lässt sich der so genannte Nachzugsfaktor errechnen, d.h. wie viele Angehörige im Schnitt pro anerkanntem Flüchtling nachziehen. Bei syrischen Flüchtlingen liegt dieser Faktor bei etwa 0,43, bei irakischen bei 0,3 und bei afghanischen bei 0,13 – andere Herkunftsländer spielen quantitativ keine Rolle.
Es sind demnach 60.000 Personen, , und nicht mehrere Millionen, wie die AfD im Wahlkampf schwadronierte, und auch nicht mehrere Hunderttausend, wie es Politiker von CSU oder CDU immer wieder suggerieren. Es handelt sich hierbei um keine bloße Rechenaufgabe. Durch die unhaltbar überzogenen Prognosen soll die weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigen legitimiert werden. Das ist eine Riesen-Sauerei und eine Schande für die sich christlich nennenden Parteien. Von der SPD erwarten wir wenigstens, dass sie sich auf keine faulen Kompromisse einlässt.“
Unter folgendem Link kann der Vermerk zur Schriftlichen Frage zu Berechnung des Nachzugsfaktors abgerufen werden: Vermerk Berechnung Nachzugsfaktor
Unter Folgendem Link kann die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage abgerufen werden: SF306GFK Nachzug