„Das BKA speichert weiterhin rechtswidrig Daten, und die Bundesregierung legt die Hände in den Schoß. Die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden völlig ignoriert“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion zur Speicherpraxis von Staatsschutzdateien. Jelpke weiter:
„Die Bundesregierung räumt ein, dass die geltenden Rechtsvorschriften nicht eingehalten werden und die Justizbehörden kaum Rückmeldungen an die für die Speicherung zuständigen Kriminalämter vornehmen. Das BKA habe beispielsweise im Zeitraum von Januar 2016 bis Oktober 2017 nur 200 Akten von den Justizbehörden erhalten, im gleichen Zeitraum aber 1288 Straftaten gemeldet bekommen. Ausdrücklich betont die Bundesregierung, dass `die Differenz von polizeilich registrierten Delikten und Verfahrensausgängen nach dieser Erhebung relevant´ sei. Das wirkt sich unmittelbar auf die Rechte der gespeicherten Bürgerinnen und Bürger aus: Wird wegen erwiesener Unschuld das Ermittlungsverfahren eingestellt oder erfolgt ein Freispruch, muss der Eintrag über sie gelöscht werden – das kann aber nicht geschehen, wenn die Polizeibehörden vom Ausgang des Verfahrens nicht informiert werden.
Eine Abhilfe ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung verweist auf die Absicht, ein automatisiertes Meldesystem einzuführen, aber dessen Einführung steht in den Sternen.
Auch den Vorschlag der Bundesdatenschutzbeauftragten, die Voraussetzungen für eine Speicherung zu präzisieren, lehnt die Bundesregierung ab.
Es ist unfassbar, dass die Bundesregierung einerseits bestätigt, dass die Kontrolle nicht funktioniert, und sich andererseits weigert, den Bürgern selbst die Möglichkeit zur Kontrolle an die Hand zu geben. Wer Gegenstand einer Verdachtsspeicherung in den Staatsschutzdateien wird, muss darüber informiert werden. Nur so hat man die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Denn man kann sich ja offensichtlich nicht darauf verlassen, dass sich Justiz- und Polizeibehörden an Recht und Gesetz halten.“