„Die Bundesregierung hält weiter an ihrem Grundsatz fest, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Weil rassistische Kontrollen dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes widersprechen, müsse man sich nicht weiter mit dem Problem des racial profiling befassen. Damit werden die Erfahrungen der Menschen, die in ihrem Alltag mit rassistischen Polizeikontrollen konfrontiert sind, leichtfertig übergangen“, kommentiert Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu sog. verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die Bundespolizei. Die Abgeordnete weiter:
„Rund 2,3 Millionen verdachtsunabhängige Kontrollen hat die Bundespolizei 2017 durchgeführt. Nur in 2,3 Prozent der Fälle wurde eine Straftat festgestellt, ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz sogar nur in 1 Prozent der Fälle. Dieser mageren Ausbeute stehen gravierende Grundrechtseingriffe gegenüber, denn von den Kontrollen sind erfahrungsgemäß in erster Linie Menschen betroffen, die den Beamten wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes, also etwa aufgrund der Hautfarbe, verdächtig erscheinen.
Die Bundesregierung muss racial profiling endlich als Problem anerkennen und etwas gegen diese gravierenden Grundrechtseingriffe unternehmen! Die Abschaffung der verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die Bundespolizei wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage kann hier eingesehen werden: 1902151 Verdachtsunabhängige Kontrollen Bundespolizei