„Der Auflagenbescheid zur Demonstration gegen das neue Polizeigesetz lässt ein obrigkeitsstaatliches Verständnis der nordrhein-westfälischen Polizei mit tiefem Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erkennen, wie es in einem demokratischen Rechtsstaat absolut fehl am Platze ist. Die Polizei bietet hier schon mal einen Vorgeschmack auf die Grundrechtseinschränkungen, die das neue Polizeigesetz mit sich bringen wird“, kommentiert innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, den Auflagenbescheid für die Demonstration am kommenden Samstag. Die Polizei behindert die Demonstration durch ausufernde und unverhältnismäßige Auflagen. Im gesamten Demonstrationszug, der aller Voraussicht nach mehrere Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassend wird, sind so lediglich zwei Lautsprecherwagen zugelassen, die am Anfang und am Ende des Zuges fahren sollen. Zudem gibt es die für die Versammlungsleitung unmöglich umzusetzende Auflage, dass erkennbar alkoholisierte Menschen von der Versammlungsleitung aus der Demonstration zu entfernen sind. Jelpke, die auf der Demonstration sprechen wird, weiter:
„Diese Vorab-Kriminalisierung der Demonstration durch den Auflagenbescheid ist damit zugleich ein gutes Argument dafür, warum die Demonstration am Samstag so wichtig ist. Es gilt, sich dem Kontrollwahn durch die Obrigkeit entgegenzustellen und die Grundrechte zu verteidigen. Es muss Schluss damit sein, dass die Polizei immer mehr Rechte erhält, und den Bürgerinnen und Bürgern immer weniger Rechte verbleiben.“