„Mit der Begrenzung des Familiennachzugs auf 1000 Angehörige pro Monat wird der Schutz der Familie zu einem Gnadenrecht für wenige degradiert. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das Inkrafttreten der Nachzugsregelung für subsidiär Schutzberechtigte. Jelpke weiter:
„Viele Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten leben weiterhin in Kriegsgebieten. Bereits in Deutschland lebende Geflüchtete haben keine Chance anzukommen und sich ein neues Leben aufzubauen, wenn sie ständig in Angst um ihre Angehörigen sind. Die jetzt in Kraft tretende Regelung treibt nicht nur tausende Familien auf Dauer in eine humanitäre Katastrophe, sie ist auch Integrationsverweigerung pur.
Die Auswahl der Nachzugsberechtigten soll nach humanitären Gründen erfolgen. Doch wie die Anträge letztlich priorisiert werden, ist vollkommen intransparent. In einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die Ausländerbehörden heißt es dazu nur, das Bundesverwaltungsamt entscheide ‚anhand eines durch Kriterien gesteuerten Verfahrens‘. Das öffnet Behördenwillkür Tür und Tor.“