„Den kurdischen Behörden kann nach dem opferreichen Kampf gegen den IS nicht auch noch die dauerhafte sichere Verwahrung der aus über 40 Ländern stammenden Gefangenen zugemutet werden. Zudem besteht die Gefahr, dass gefangene IS-Kämpfer entkommen und heimlich nach Deutschland zurückkehren, sollte die türkische Armee das Autonomiegebiet angreifen. Es geht hier also auch um die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland.
Schließlich haben die Überlebenden des IS-Genozids an den Jesiden und andere Opfer der IS-Grausamkeiten ein Recht darauf, dass die Täter vor Gericht gestellt und bestraft werden. Da die Autonomiebehörden erklärt haben, dies nicht leisten zu können, müssen die deutschen IS-Angehörigen sich entweder vor deutsche Strafgerichte oder vor einem noch zu schaffenden UN-Sondertribunal verantworten.“