„Der Großteil der IS-Kämpfer mit doppelter Staatsbürgerschaft hat sich in Deutschland radikalisiert. Daher gehören sie auch hier vor Gericht gestellt und bestraft. Sich dieses Problems durch die Hintertür der Ausbürgerung entledigen zu wollen, ist feige und verantwortungslos.
Zu glauben, dass sich eine solche Regelung nur gegen IS-Kämpfer und andere Dschihadisten richten würde, ist zudem naiv. Absehbar ist vielmehr, dass dann auch Kurden aus Deutschland, die gegen den IS gekämpft haben, oder hier lebende Anhänger linker Parteien aus der Türkei betroffen sein werden. Denn eine klare und verbindliche Definition, was ein Terrorist ist, gibt es bislang nicht. Entsprechende Einstufungen erfolgen willkürlich nach den politischen Interessen der bundesdeutschen Außenpolitik.“