Erklärung zur Abstimmung über das deutsch-französische Parlamentsabkommen nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages von Sevim Dagdelen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Eva Maria Schreiber, Tobias Pflüger, Michel Brandt, Gökay Akbulut, Andreas Wagner, Zaklin Nastic, Pia Zimmermann, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm, Kathrin Vogler
Nein zur Aufrüstung – Friedensgebot des Grundgesetzes wahren!
Wir lehnen den Antrag von Union und SPD zur Annahme des deutsch-französischen Parlamentsabkommen ab.
Wir befürworten eine intensive deutsch-französische parlamentarische Zusammenarbeit, aber wir finden es alarmierend, dass diese sich nach dem Willen von Union und SPD auf die Umsetzung des Aachener Vertrags zur Aufrüstung und zur Militarisierung der Außenpolitik orientieren soll.
Wir halten es vor dem Hintergrund der Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die ohnehin schon laxen Rüstungsexportrichtlinien in Folge des Aachener Vertrags und des mit ihm verknüpften Geheimabkommens schleifen zu wollen, für unverantwortlich, mittels eines deutsch-französischen Parlamentsabkommen auf die Schaffung einer Versammlung zu setzen, die über die Umsetzung gemeinsamer Rüstungsprojekte und die Militarisierung der Außenpolitik wacht und sich somit qua Selbstauftrag daran beteiligt, das Friedensgebot des Grundgesetzes zu unterlaufen.
Die Aussage im Antrag der Koalitionsfraktionen „Wir bleiben atlantisch und werden europäischer“, die sich unmissverständlich auf die Befürwortung neuer Aufrüstungsanstrengungen innerhalb von NATO und EU bezieht, weisen wir strikt zurück. Es ist skandalös, die deutsch-französische Freundschaft zur Beförderung einer gemeinsamen Kriegsproduktion und zum schrankenlosen Export von Kriegswaffen nutzen zu wollen. Die Lehre aus zwei Weltkriegen darf nicht sein, Deutschland an der Seite Frankreichs zur stärksten Militärmacht in Europa hochrüsten zu wollen, den Profit von Rüstungskonzernen zu steigern und Waffen in alle Welt zu verkaufen.
Für uns gilt uneingeschränkt das Friedensgebot des Grundgesetzes:
Nein zu Angriffskriegen und ihrer Vorbereitung! Nein zum Export von Kriegswaffen!