„Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist deutlich geringer als uns die Bundesregierung immer weiß machen wollte – von den absurden Horrorszenarien der AfD oder der BILD-Zeitung mal ganz zu schweigen. Umso schlimmer, dass auf der Grundlage dieser falschen Prognosen erhebliche Gesetzesverschärfungen vorgenommen und tief in das Menschenrecht auf Familiennachzug eingegriffen wurde. Das Recht auf Familienleben muss endlich wieder uneingeschränkt für alle schutzbedürftigen Flüchtlinge gelten – und das sind subsidiär Schutzberechtigte, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, genauso wie Flüchtlinge nach der Genfer Konvention“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug. Aus der Antwort geht hervor, dass im ersten Quartal 2019 weltweit nur 3.735 Visa für den Nachzug zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen erteilt wurden. Das sind etwa 80 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum von vor zwei Jahren.
Die Abgeordnete weiter:
„Beim Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sind die bürokratischen Anlaufschwierigkeiten der ersten Monate offenbar überwunden – das Gnadenkontingent von 1.000 Visa pro Monat wird mittlerweile ausgeschöpft. Das ändert aber nichts daran, dass die Einschränkung des Rechts auf Familienleben für diese Gruppe gegen nationales und internationales Verfassungsrecht verstößt und aus diesem Grund schnellstens zurückgenommen werden muss.“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: Plenarprotokoll 19_100 Visa Familiennachzug