„Nachdem der Bundestag dem Rückkehrgesetz trotz verfassungsrechtlicher Bedenken in einem dem Parlament unwürdigen Schnellverfahren zugestimmt hat, muss jetzt der Bundesrat die erheblichen verfassungs- und europarechtswidrigen Verschärfungen im Umgang mit Geflüchteten stoppen. Ein von mir beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt, dass das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, wenn damit Mehrkosten für die Bundesländer verbunden sind. Das ist nach einem Änderungsantrag, mit dem den Ländern zusätzliche Aufgaben und Mehrausgaben zukommen, eindeutig der Fall“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum heute vom Bundestag verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Jelpke weiter:
„Bislang ging die Bundesregierung davon aus, dass das Rückkehrgesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei. Mit dem in dieser Woche kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag der Koalition wurden aber Regelungen eingefügt, mit denen Mehrausgaben für die Bundesländer verbunden sind. Das betrifft etwa die verlängerte verpflichtende Unterbringung in von den Ländern betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen und neue Schutzmaßnahmen für Frauen und besonders schutzbedürftige Personen.
‚Die Länder sollen geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender … den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten‘, heißt es beispielsweise in dem Änderungsantrag. Inhaltlich ist das eine wichtige und sinnvolle Regelung, die schon vor Jahren hätte getroffenen werden müssen und im EU-Recht so vorgesehen ist. Aber diese Aufgabe wird natürlich mit Mehrausgaben für die Länder verbunden sein. Somit ist der Gesetzentwurf im Ganzen zustimmungspflichtig. Ich habe die Bundesregierung hierzu heute befragt und erwarte eine schnelle und klare Antwort.
Es gibt viele gute inhaltliche Gründe, warum dieses Entrechtungs-Gesetz nicht in Kraft treten sollte. Hiervon sollten sich die Bundesländer bei ihrer Beratung des Gesetzes leiten lassen.“